Rückstände, die bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Lebens- oder Futtermitteln entstehen, können ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen. Aus diesem Grund wurde in der Europäischen Union ein umfassender Rechtsrahmen geschaffen, der Regeln für die Zulassung von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und für Pestizidrückstände in Lebensmitteln festlegt.
Die Rückstandshöchstgehalte (MRLs) sind die Höchstgehalte an Pestizidrückständen, die in oder auf Lebens- oder Futtermitteln gesetzlich zulässig sind, basierend auf der guten landwirtschaftlichen Praxis und der niedrigsten Verbraucherexposition, die zum Schutz schutzbedürftiger Verbraucher erforderlich ist. Sie werden nach einer umfassenden Bewertung der Eigenschaften des Wirkstoffs und des Verwendungszwecks des Pestizids abgeleitet. Diese gesetzlichen Grenzwerte gelten auch für importierte Lebensmittel.