EU-Import - Shipping

Thema

Importbestimmungen

Fokus

Update 2021

Lesezeit

ca. 2 Minuten

Änderung der EU-Importbestimmungen – Wegfall der De Minimis-Grenze ab 01. Juli 2021

Die bisher für die Einfuhren in die EU geltende 22-Euro-Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer geringwertiger Waren – De Minimis – entfällt ab dem 01. Juli 2021. 

Derzeit muss für Sendungen unter 22 EUR Warenwert keine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Ab Juli 2021 wird diese Grenze abgeschafft:

Bis 30. Juni 2021
Warenwert
Zölle
Einfuhrumsatzsteuer*
0€ – 22€
Abgabefrei
Abgabefrei
22€ – 150€
Abgabefrei
Abgabepflichtig
über 150€
Abgabepflichtig
Abgabepflichtig
Ab 01. Juli 2021
Warenwert
Zölle
Einfuhrumsatzsteuer*
0€ – 22€
Abgabefrei
Abgabepflichtig
22€ – 150€
Abgabefrei
Abgabepflichtig
über 150€
Abgabepflichtig
Abgabepflichtig

* Höhe abhängig von dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat

Was bedeutet das für Ihre Waren- & Testmuster?

Mit dem Wegfall der De Minimis-Freigrenze sind alle Waren- & Testmuster bei Einfuhr in die EU zoll-anmeldepflichtig. Das bedeutet, dass für alle Waren- & Testmuster, die aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) in ein EU-Land gesendet werden, eine formelle Zollanmeldung erforderlich ist. Der für den Versand Ihrer Waren- & Testmuster genutzte Versanddienstleister (z.B. DHL, GO, UPS) benötigt daher korrekte und vollständige Zolldokumente.

Welche Angaben und Unterlagen benötigt der Versanddienstleister von dem Versender, um Ihre Waren- & Testmuster reibungslos und schnell durch den Zoll zu bekommen?

* EoR = Exporter of Record | ** IoR = Importer of Record

  1. Vollständige und genaue Warenbeschreibung
  2. Warentarifnummer der Ware (HS-Code)***
  3. Warenwert und Währung
  4. Gewicht und Einheit
  5. Menge und Einheit
  6. Ursprungsland
  7. Exportgrund
  8. Incoterm und genannter Ort der Verbringung

*** 11-stellig bei Import; 8-stellig bei Export

Proforma Invoice by nuTIQ - Hilfestellung zur neuen EU-Importbestimmung

Als Begleitdokument beim Versand Ihrer Waren wird zukünftig eine korrekte und vollständige Proforma Invoice unerlässlich. Wir haben Ihnen anbei als Beispiel eine solche inkl. aller notwenigen Daten zusammengestellt. Fehlen diese Daten oder sind fehlerhaft, würde dies im Versand- und Verzollungsablauf automatisch zu Rückfragen von Seiten Ihres Logistikunternehmens wie beispielsweise DHL führen und damit zur Verzögerung des Versands und einer späteren Zustellung Ihrer Waren- und Testmuster.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Petra Appel.

Haben Sie Fragen zur neuen EU-Importbestimmung?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht
Photo: Petra Appel
Petra Appel
Ihre Spezialistin für Lebensmittelsicherheit

Weitere Themen rund um Lebensmittelsicherheit