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Importbestimmungen
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Update 2021
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Änderung der EU-Importbestimmungen – Wegfall der De Minimis-Grenze ab 01. Juli 2021
Die bisher für die Einfuhren in die EU geltende 22-Euro-Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer geringwertiger Waren – De Minimis – entfällt ab dem 01. Juli 2021.
Derzeit muss für Sendungen unter 22 EUR Warenwert keine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Ab Juli 2021 wird diese Grenze abgeschafft:
Warenwert | Zölle | Einfuhrumsatzsteuer* |
---|---|---|
0€ – 22€ | Abgabefrei | Abgabefrei |
22€ – 150€ | Abgabefrei | Abgabepflichtig |
über 150€ | Abgabepflichtig | Abgabepflichtig |
Warenwert | Zölle | Einfuhrumsatzsteuer* |
---|---|---|
0€ – 22€ | Abgabefrei | Abgabepflichtig |
22€ – 150€ | Abgabefrei | Abgabepflichtig |
über 150€ | Abgabepflichtig | Abgabepflichtig |
* Höhe abhängig von dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat
Was bedeutet das für Ihre Waren- & Testmuster?
Mit dem Wegfall der De Minimis-Freigrenze sind alle Waren- & Testmuster bei Einfuhr in die EU zoll-anmeldepflichtig. Das bedeutet, dass für alle Waren- & Testmuster, die aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) in ein EU-Land gesendet werden, eine formelle Zollanmeldung erforderlich ist. Der für den Versand Ihrer Waren- & Testmuster genutzte Versanddienstleister (z.B. DHL, GO, UPS) benötigt daher korrekte und vollständige Zolldokumente.
Welche Angaben und Unterlagen benötigt der Versanddienstleister von dem Versender, um Ihre Waren- & Testmuster reibungslos und schnell durch den Zoll zu bekommen?
- Angabe einer vollständigen und genauen Warenbeschreibung auf dem Versandlabel; diese muss mit der Warenbeschreibung in dem Begleitdokument übereinstimmen!
- Bestenfalls eine elektronische Übertragung der Daten der Proformarechnung schon bei der Versandanmeldung
- Proformarechnung als erforderliches Begleitdokument für kostenfreie Waren- & Testmuster
- Art der Rechnung (Proforma/Commercial Invoice), Rechnungsdatum, ggf. Kundenreferenz und Sendungsnummer (AWB).
- Adresse und Kontaktdaten des Versenders (ggf. auch des verantwortlichen Exporteurs*, des Empfängers und des verantwortlichen Einführers**.
* EoR = Exporter of Record | ** IoR = Importer of Record
- Warenwert, Fracht- und Versicherungskosten sowie Währung (abhängig vom Incoterm).
- Präferentielle Ursprungserklärung, sofern erforderlich.
- Ausweisung der Einzelpositionen in der Proformarechnung, d.h.:
- Vollständige und genaue Warenbeschreibung
- Warentarifnummer der Ware (HS-Code)***
- Warenwert und Währung
- Gewicht und Einheit
- Menge und Einheit
- Ursprungsland
- Exportgrund
- Incoterm und genannter Ort der Verbringung
*** 11-stellig bei Import; 8-stellig bei Export
Proforma Invoice by nuTIQ - Hilfestellung zur neuen EU-Importbestimmung
Als Begleitdokument beim Versand Ihrer Waren wird zukünftig eine korrekte und vollständige Proforma Invoice unerlässlich. Wir haben Ihnen anbei als Beispiel eine solche inkl. aller notwenigen Daten zusammengestellt. Fehlen diese Daten oder sind fehlerhaft, würde dies im Versand- und Verzollungsablauf automatisch zu Rückfragen von Seiten Ihres Logistikunternehmens wie beispielsweise DHL führen und damit zur Verzögerung des Versands und einer späteren Zustellung Ihrer Waren- und Testmuster.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Petra Appel.